Digitale-Dienste-Gesetz deutlich homogener


eco zum Anwendungsstart des Digital Services Act: "Internetdiensteanbieter bekämpfen illegale Inhalte auf ihren Plattformen schon aus eigenem Interesse"
Während die Bestimmungen des DSA für diese sehr großen Onlineplattformen und Suchmaschinen jetzt direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für alle anderen, kleineren Dienste erst ab 17. Februar 2024


Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) wurde im November 2022 im EU-Parlament verabschiedet und soll zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) in den kommenden Jahren die Standards für einen sichereren und offeneren digitalen Raum für Nutzer sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen innerhalb der EU setzen. Ab 25. August kommen die Bestimmungen des DSA nun für 19 sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzern zur Anwendung.

Dazu sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
"Internetdiensteanbieter bekämpfen illegale Inhalte auf ihren Plattformen schon aus eigenem Interesse. Als Verordnung zur Aktualisierung der E-Commerce-Richtlinie aus 2000 erwarten wir, dass der DSA auch für Unternehmen mehr Klarheit schafft und zur Stärkung der Rechtssicherheit führen wird. Wahrscheinlich hätte man die Ziele des DSA aber auch mit geringerem Aufwand und reduzierter Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen können."

Während die Bestimmungen des DSA für diese sehr großen Onlineplattformen und Suchmaschinen jetzt direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für alle anderen, kleineren Dienste erst ab 17. Februar 2024. Bis dahin müssen auf nationaler Ebene auch noch die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden. In Deutschland wird dies mit dem Digitale Dienste Gesetz vollzogen, welches derzeit in einem Referentenentwurf vorliegt und zum Stichtag in Kraft treten soll.

"Das Digitale Dienste Gesetz folgt einer stringenten Gesetzgebung, die sich den europäischen Vorgaben des Digital Services Act annimmt und eine klare Zuständigkeit der Bundesnetzagentur definiert. Wir halten es für absolut richtig, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens, das Telemediengesetz inkludiert sowie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgehoben wurde. Dadurch ist das Digitale-Dienste-Gesetz deutlich homogener und klarer in seinen Begrifflichkeiten ausgestaltet worden. Damit hat die Bundesregierung eine Grundlage geschaffen, um einheitlichere Regeln und europäische Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen."
(eco: ra)

eingetragen: 10.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23

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