27.02.18 - SaaS/Cloud-Telegramm
Am 25. Mai 2018, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft
Dann endet eine zweijährige Übergangszeit – und damit die Schonfrist für Unternehmen und Behörden
27.02.18 - DSAG erreicht lizenzkostenfreie Lösung zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in SAP-Systemen
Seit Langem forderte die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) von SAP eine kostenfreie und effiziente Möglichkeit, um Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in SAP-Software umzusetzen. Jetzt ist SAP dieser Forderung nachgekommen. Ein großer Erfolg für die SAP-Anwender im deutschsprachigen Raum.
27.02.18 - Nur die akkreditierten Zertifizierungsstellen dürfen überhaupt Zertifikate für EU-DSGVO-Konformität ausstellen
Am 28. Januar 2018 jährte sich zum 11. Mal der Europäische Datenschutztag. Er zeigt einmal mehr, dass Daten das teuerste Gut des 21. Jahrhunderts sind und besonderem Schutz bedürfen. Das digitale Business lebt von Datenspeicherung, Datennutzung und Datenanalyse. Und hier ist Vorsicht geboten: Wer mit Personendaten arbeitet, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. In nicht mal vier Monaten, am 25. Mai 2018, endet nun die Übergangszeit für die vieldiskutierte Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ausdrücklich Personendaten schützt. Sie nimmt alle Unternehmen mit sofortiger Wirkung in die Pflicht, die personenbezogene Daten verarbeiten.
27.02.18 - An die DSGVO müssen sich alle öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen in der Europäischen Union halten
Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen. Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung europaweit von öffentlichen Stellen, aber auch privaten Unternehmen verbindlich anzuwenden. BullGuard begrüßt die Verordnung: Sie will einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von persönlichen Daten leisten. In der folgenden Übersicht hat das Unternehmen die Rechte aufgestellt, die Verbraucher im Rahmen der DSGVO haben.
27.02.18 - Ein wichtiger Compliance-Standard, den die DSGVO fordert, ist das Klassifizieren von Daten
Am 25. Mai 2018, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft. Dann endet eine zweijährige Übergangszeit – und damit die Schonfrist für Unternehmen und Behörden. Doch obwohl die Zeit drängt, haben viele noch immer keinen Plan für die Umsetzung. Ihnen bleibt nun gar nichts anderes mehr übrig als Prioritäten zu setzen. Aber wo anfangen? Laut einer Befragung des Branchenverbandes Bitkom hatten im September 2017 erst 13 Prozent der Unternehmen Maßnahmen zur Umsetzung begonnen oder abgeschlossen, während 33 Prozent noch unvorbereitet waren. Einer Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) vom Oktober 2017 zufolge hatte sogar jedes zweite befragte Unternehmen immer noch keinen Plan für die Umsetzung der Verordnung.
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