23.07.20 - Saas/Cloud-Telegramm


Der US Cloud Act ist eine immense Bedrohung für unseren gesamteuropäischen Wirtschaftsraum - Auf seiner Grundlage können US-amerikanische Behörden von Cloud-Providern aus den USA die Herausgabe sämtlicher Daten einer Person oder eines Unternehmens verlangen
Das Kölner Cloud-Technologieunternehmen gridscale und die Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek veröffentlichen kostenfrei ein umfassendes Kompendium zu rechtlichen Fallstricken beim Cloud Computing



23.07.20 - Whitepaper erschienen: Rechtliche Risiken bei Nutzung internationaler Cloud Computing-Anbieter
Das Kölner Cloud-Technologieunternehmen gridscale und die Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek veröffentlichen kostenfrei ein umfassendes Kompendium zu rechtlichen Fallstricken beim Cloud Computing. Der praxisnahe Ratgeber geht dabei über die gängigen Schlagworte zu Datenschutz und Datensicherheit weit hinaus und liefert Business- und IT-Entscheidern Hintergrundinformationen und konkrete Hilfestellungen bei der Auswahl des für sie passenden Cloud Computing-Anbieters. Viele Unternehmen in Deutschland erwägen den Einsatz der Dienste internationaler Cloudprovider. Neben den großen Playern aus den USA ist zu erwarten, dass sich asiatische Anbieter als ernsthafte Alternativen in diesem Umfeld etablieren. Doch aus rechtlicher Perspektive ist zu beachten, dass die vielfältigen Anforderungen an einen gesetzes- und regelkonformen IT-Betrieb in Deutschland meist deutlich unterschätzt werden und bei einem globalen Provider zudem ein "Clash of Cultures" zu managen ist.

23.07.20 - Deutsches Datenschutzrecht wird suggeriert - Durchgriffsrecht der US-Regierung nicht benannt
Der US Cloud Act ist eine immense Bedrohung für unseren gesamteuropäischen Wirtschaftsraum. Auf seiner Grundlage können US-amerikanische Behörden von Cloud-Providern aus den USA die Herausgabe sämtlicher Daten einer Person oder eines Unternehmens verlangen. Das gilt selbst dann, wenn sie sich auf Servern befinden, die in Deutschland oder der EU stehen – DSGVO-Hoheitsgebiet hin oder her. Häufig wird hier der Begriff "regionale Datenhaltung" verwendet, um deutsches Datenschutzrecht zu suggerieren – freilich ohne dabei das Durchgriffsrecht der US-Regierung zu benennen. Und da bei den meisten Unternehmen und Behörden in Europa heute oft nichts mehr ohne US-amerikanische Cloud-Dienste geht, ist unsere Wirtschaft und Verwaltung diesem Gesetz de facto ausgeliefert. Solange das so ist, können wir uns Datenschutz und Datensouveränität abschminken. Der US Cloud Act steht nämlich nicht nur europäischen Datenschutzgesetzen wie der DSGVO diametral entgegen; er öffnet auch Wirtschafts- und sonstiger Spionage Tür und Tor.

23.07.20 - Umfrage: Netzwerksichtbarkeit leidet durch breit angelegte Remote-Arbeit massiv
ExtraHop veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage des SANS-Instituts zum Thema Netzwerksichtbarkeit und Bedrohungserkennung, für die 213 Sicherheitsexperten aus weltweit agierenden Organisationen mit mindestens 1000 Mitarbeitern befragt wurden. Dem Bericht zufolge gaben mehr als 64 Prozent der Befragten an, innerhalb des letzten Jahres mindestens einen erfolgreichen Angriff auf die IT-Sicherheit erlebt zu haben, und 59 Prozent sind der Ansicht, dass eine mangelnde Netzwerksichtbarkeit ein hohes oder sehr hohes Risiko für ihren Betrieb darstellt. Da in letzter Zeit in großem Umfang auf Remote-Arbeit umgestiegen wurde, beunruhigt die Tatsache, dass 44 Prozent der Befragten die Desktops der Mitarbeiter als wahrscheinlichsten Angriffsvektor ansehen.


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