04.04.18 - Saas/Cloud-Telegramm
Mit Beginn der DSGVO müssen sich die Prioritäten der Unternehmen verschieben – weg von der Datensammelwut hin zum bedarfsgerechten Erheben von Daten
Die DSGVO-Verordnung verlangt europaweit von allen Betrieben, sämtliche Geschäftsprozesse kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben
04.04.18 - In der Datenlawine: DSGVO tritt endgültig in Kraft - Compliance nicht mehr wegzudenken
Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Die zweijährige Übergangszeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endet und das Gesetz tritt mit allen Konsequenzen in Kraft. Das stellt Unternehmen jeder Größenordnung vor enorme Herausforderungen. So verlangt die Verordnung europaweit von allen Betrieben, sämtliche Geschäftsprozesse kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Außerdem kommt auf viele Firmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu. Diese Compliance-Richtlinien gehen mit der Digitalisierung einher: Unternehmen verarbeiten Daten im großen Stil, gerade im Kundenservice.
04.04.18 - DSGVO – oder warum Unternehmen die Risiken ignorieren
Noch im Sommer 2017 veröffentlichte der ITK-Branchenverband Bitkom eine Studie, nachdem jedes fünfte IT- und Digital-Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung bislang ignorierte. Eine Folgeuntersuchung im September 2017 zeigte, dass branchenübergreifend erst 13 Prozent der Organisationen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen oder abgeschlossen haben. Als Marktbeobachter fragt man sich zurecht: Auf was warten die Manager dort eigentlich? Der Datenschutz ist vielen Menschen sehr wichtig. Daher verwundert es kaum, dass 68 Prozent der Verbraucher dem Umgang der Unternehmen mit ihren persönlichen Daten misstrauen. Außerdem haben 61 Prozent der Facebook-Nutzer schon einmal ihre Datenschutzeinstellungen auf Facebook verändert, so eine Studie des Software-Anbieters Gigya.
04.04.18 - EU-DSGVO als Sprungbrett zur Patientenversorgung der Zukunft
Der Countdown läuft: Bereits am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam. Sie gilt für alle Organisationen innerhalb des Staatenbundes, die personenbezogene Daten verarbeiten – und damit natürlich auch für Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Krankhäuser, Apotheken oder Versicherungen, denn sie jonglieren täglich mit sensiblen Patientendaten. Vielen Verantwortlichen im Gesundheitssektor erscheint die neue Verordnung jedoch geradezu als Schreckgespenst: Eine aktuelle Studie von NetApp zeigt, dass 73 Prozent der befragten CIOs Bedenken haben, ob sie die neuen Bestimmungen bis Mai 2018 umsetzen können. Zudem glauben nur 17 Prozent, die Anforderungen der Grundverordnung in vollem Umfang zu verstehen.
04.04.18 - Die Vorbereitung auf die DSGVO beginnt mit Dateninventur
Die DSGVO gilt ab Mai für sämtliche Unternehmen in Europa – für Online-Händler genauso wie für Einzelunternehmer oder große Konzerne. Ein Anliegen der europäischen Verordnung: Sie soll unter anderem die Datensammelwut vieler Unternehmen bändigen. "Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren massenhaft Datensätze gesammelt, mit denen unzählige Datenverarbeitungsvorgänge stattfinden. Mit Beginn der DSGVO müssen sich die Prioritäten der Unternehmen jedoch verschieben – weg von der Datensammelwut hin zum bedarfsgerechten Erheben von Daten. Denn künftig steht neben der strategischen Datenerhebung das Prinzip der Datensparsamkeit im Fokus", fasst Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, zusammen.
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