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Monitoring und Anomalie-Erkennung


Schutz vor möglichen Hacker-Angriffen auf Patientenakte
Die Hinweise des Chaos Computer Clubs (CCC) zur Sicherheit der ePA würden sehr ernst genommen


Der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen nach Angaben der Bundesregierung keine Sicherheitsbedenken entgegen. Die ePA für alle könne sicher von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und Patienten genutzt werden, heißt es in der Antwort (20/14953) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14674) der Gruppe Die Linke.

Die Hinweise des Chaos Computer Clubs (CCC) zur Sicherheit der ePA würden sehr ernst genommen. Das Bundesgesundheitsministerium und die zuständige Behörde (gematik) stünden im intensiven Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Es seien technische Lösungen zur Unterbindung der Angriffsszenarien konzipiert worden. Deren Umsetzung werde rechtzeitig abgeschlossen sein. Für die am 15. Januar 2025 gestartete Pilotphase bedeute dies, dass zunächst nur die in der Modellregion teilnehmenden und explizit gelisteten Leistungserbringer auf die ePA der Versicherten zugreifen könnten.

Vor dem bundesweiten Rollout bei den Leistungserbringern würden weitere technische Lösungen umgesetzt. Dazu gehöre insbesondere, dass die Prozesse zur Herausgabe als auch zur Sperrung von Karten sowie das technische Verfahren nachgeschärft werden. Zudem werden ein Monitoring und eine Anomalie-Erkennung vorgesehen. Mit dem bundesweiten Start ist Anfang des zweiten Quartals zu rechnen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.04.25


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