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Nur bei schwersten Straftaten zulässig


Bernhard Rohleder: "Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, bspw. um Staatstrojaner zu installieren"
Ermittlungsbehörden brauchen insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime


Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt. Die Karlsruher Richter betonen zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen. Die Unternehmen benötigen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kundinnen und Kunden zu verletzen.

Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, bspw. um Staatstrojaner zu installieren. Unbekannte Sicherheitslücken sind eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen. Statt Schwachstellen bewusst offen zu halten und zu nutzen, sollten sie nach Bekanntwerden unverzüglich an die Hersteller gemeldet werden, die sie dann schnellstmöglich schließen können.

Die Kriminalität im Netz nimmt stetig zu. Die Ermittlungsbehörden brauchen daher insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime, um den Tätern das Handwerk legen zu können. Indem man Sicherheitslücken offen lässt, konterkariert man dieses Ziel." (Bitkom: ra)

eingetragen: 28.08.25

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