Sie sind hier: Startseite » Markt » Tipps und Hinweise

Unternehmensdaten in der Cloud


Unternehmen müssen also handeln, wollen sie "ihre" Cloud weiterhin datenschutzkonform nutzen
Keine Rechtssicherheit bei Nutzung von Privacy Shield


Deutsche Unternehmen, die Cloud Computing-Lösungen US-amerikanischer Provider nutzen, stehen aktuell vor neuen Herausforderungen: Nachdem der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor Abkommen verworfen hatte, bringt auch der Entwurf der Nachfolgeregelung Privacy Shield nicht die erhoffte sichere Rechtslage. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht einmal fest, ob sie Bestand haben wird. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Der Europäische Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2015 das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt (AZ: C-362/14). Dieses sollte gewährleisten, dass personenbezogene Daten legal in die USA übermittelt werden können. In der Konsequenz des EuGH-Urteils sind auf Safe Harbor gestützte Datenübermittlungen nun unzulässig. Es drohen Bußgelder und vor allem Untersagungsverfügungen. Datenschutzaufsichtsbehörden haben bereits Unternehmen angeschrieben.

Lesen Sie zum Thema "Datenschutz und Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Die Unternehmen müssen also handeln, wollen sie "ihre" Cloud weiterhin datenschutzkonform nutzen. Sie stehen dann vor der "Alternative", ihre Daten nach Deutschland oder in die EU "zurückzuholen", die Übermittlung von Daten außerhalb der EU einzustellen oder auf bestehende rechtliche Alternativen wie die Standardvertragsklauseln oder Corporate Binding Rules umzustellen. Denn gegen das neue Privacy Shield haben nicht nur Datenschutzbehörden massive Bedenken. "Unternehmen, die sich jetzt entschließen, auf Privacy Shield umzustellen, müssen sich daher gegen bestimmte Risiken wappnen", warnt IT-Fachanwältin Dr. Christiane Bierekoven, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV.

So ist entscheidend, dass der amerikanische Provider sich in Bezug auf die Einhaltung bestimmter Datenschutzstandards jährlich selbst zertifiziert und auf einer entsprechenden Liste des Department of Commerce geführt wird. "Die deutschen Unternehmen müssen in jedem Fall auf die vertraglichen Bedingungen achten, unter denen ein Anbieter unter dem Privacy Shield arbeitet", erläutert Bierekoven, die auf dem 67. Deutschen Anwaltstag, der vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin stattfindet, über die "Datenschutzkonforme Nutzung von Cloud-Lösungen nach dem Safe Harbor Urteil des EuGH und Privacy Shield" sprechen wird.

Hierzu gehören unter anderem
>>
Verpflichtung der US-Unternehmen zur regelmäßigen Selbstzertifizierung
>> Information des Vertragspartners bei Entfernung aus der Liste
>> Sonderkündigungsrecht des deutschen Vertragspartners bei Entfernung von der Liste
>> Herausgabe und Löschung der übermittelten Daten
>> Migrations- und ggf. Beendigungsunterstützung.

"Unternehmen, die vor einem neuen Vertragsverhältnis stehen, können sich bei ihren Clouds alternativ für einen deutschen oder EU-Anbieter entscheiden", so Bierekoven. Technische Lösungsmöglichkeiten sind darüber hinaus etwa die Sicherstellung der Datenverarbeitung in der EU, im EWR oder in Deutschland selbst; dedizierte Nutzung mit Abkapseln von US-verbundenen Cloud-/Mandanten-Nutzungen/Instanzen und der Ausschluss des Zugriffs US-amerikanischer Behörden. (Deutscher Anwaltverein: ra)

eingetragen: 04.06.16
Home & Newsletterlauf: 29.06.16

Deutscher Anwaltverein: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser PMK-Verlags-Newsletter
Ihr PMK-Verlags-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Tipps und Hinweise

  • Optimale Wissensspeicher

    Graphdatenbanken sind leistungsstarke Werkzeuge, um komplexe Daten-Beziehungen darzustellen und vernetzte Informationen schnell zu analysieren. Doch jeder Datenbanktyp hat spezifische Eigenschaften und eignet sich für andere Anwendungsfälle. Welche Graphdatenbank ist also wann die richtige? Aerospike empfiehlt Unternehmen, ihre Anforderungen unter vier Gesichtspunkten zu prüfen.

  • Zugang zu anfälligen Cloud-Hosts

    Zwischen 2023 und 2024 haben laut einer aktuellen Studie 79 Prozent der Finanzeinrichtungen weltweit mindestens einen Cyberangriff identifiziert (2023: 68 Prozent). Hierzulande berichtet die BaFin, dass 2023 235 Meldungen über schwerwiegende IT-Probleme eingegangen sind. Fünf Prozent davon gehen auf die Kappe von Cyberangreifern.

  • Wachsende SaaS-Bedrohungen

    Die jüngsten Enthüllungen über den massiven Cyberangriff von Salt Typhoon auf globale Telekommunikationsnetzwerke sind eine deutliche Erinnerung an die sich entwickelnde und ausgeklügelte Natur von Cyberbedrohungen. Während die Angreifer sich darauf konzentrierten, Kommunikation abzufangen und sensible Daten zu entwenden, werfen ihre Handlungen ein Schlaglicht auf ein umfassenderes, dringenderes Problem: die Unzulänglichkeit traditioneller Datensicherungsmethoden beim Schutz kritischer Infrastrukturen.

  • Einführung des Zero-Trust-Frameworks

    Die Cyber-Sicherheit entwickelt sich mit rasanter Geschwindigkeit, weshalb eine traditionelle Verteidigung den Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Moderne Cyber-Bedrohungen bewegen sich inzwischen mühelos seitlich innerhalb von Netzwerken und nutzen Schwachstellen aus, die mit traditionellen Perimeter-Schutzmaßnahmen nicht vollständig behoben werden können.

  • Leitfaden für eine erfolgreiche DRaaS-Auswahl

    Investitionen in DRaaS (Disaster-Recovery-as-a-Service) sind sinnvoll und zukunftsweisend, denn DRaaS hilft den Unternehmen, ihre IT-Systeme und Daten im Fall eines Datenverlusts schnell wiederherzustellen. Allerdings sollte man im Vorfeld eine gründliche Marktanalyse durchführen und sich über die Funktionsweise und Kosten der verschiedenen Lösungen informieren.

  • ERP-Software muss ein Teamplayer sein

    So wichtig ERP-Systeme auch sind, bei der Auswahl der richtigen Lösung und Anbieter gibt es für Unternehmen eine Reihe von Aspekten zu beachten - schließlich bringen nur passgenaue und ausgereifte Systeme auch die erwünschten Vorteile. IFS erklärt, worauf es bei der Suche ankommt.

  • Grundlage für zukunftssichere Rechenzentren

    Rechenzentren sind das Rückgrat unserer digitalen Welt. Betreiber dieser Infrastrukturen stehen dabei vor immensen Herausforderungen: Sie müssen nicht nur den ununterbrochenen Betrieb und höchste Sicherheitsstandards sicherstellen, sondern auch strengere Umwelt- und Effizienzkriterien einhalten.

  • Cloud-basierte Tests

    Mit der Digitalisierung steigt das Datenvolumen und der Energieverbrauch. Daher stehen Unternehmen jetzt vor der Herausforderung, ihre IT nachhaltiger zu gestalten. Auch das Qualitätsmanagement kann dazu einen wertvollen Beitrag leisten, indem es den CO2-Fußabdruck von Software verringert.

  • Was ist der richtige Cloud-Speicher für KMU?

    Verschiedene Arten von Unternehmen haben unterschiedliche IT-Anforderungen. So haben kleine und mittelständische Unternehmen natürlich nicht die gleichen Anforderungen wie große internationale Unternehmen.

  • ITAM on-premises versus Software-as-a-Service

    IT Asset Management (ITAM) schafft die Basis für Cybersecurity, Kostenkontrolle und effizientes IT-Management. Doch vor allem im Mittelstand fehlen häufig Manpower und Expertise, eine ITAM-Lösung inhouse zu betreiben. Software-as-a-Service-Angebote versprechen Abhilfe.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen