Rechtskonforme e-Invoicing-Services
Mit den e-Invoicing Services von Crossgate deckt die Continental AG den gesamten Prozess der ein- und ausgehenden Rechnungen inklusive Signatur ab
Die Entscheidung für Crossgate war auch mit der Signaturfrage bzw. Lösung der länderspezifischen rechtlichen Besonderheiten verbunden
(02.07.09) - Der Automobilzulieferer Continental AG hat sich beim Umstieg von der papierbasierten auf die elektronische Rechnungsabwicklung für die rechtskonformen e-Invoicing-Services von Crossgate entschieden. Damit deckt Continental den gesamten Prozess ein- und ausgehender Rechnungen inklusive der qualifizierten Signatur, der Validierung sowie der revisionssicheren Langzeitarchivierung ab. Durch die "B2B 360° Services" von Crossgate erhält Continental Zugang zum B2B-Transaktionsnetzwerk.
Die Umstellung der Continental AG auf e-Invoicing erfolgt im Rahmen der Etablierung von elektronischen Geschäftsprozessen im B2B-Bereich. Die elektronische Rechnungsverarbeitung ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Optimierung der Geschäftsprozesse, die Steigerung der Prozesssicherheit sowie für die Senkung der gesamten Prozesskosten.
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Continental hat sich nach der Entscheidung, auf elektronische Rechnungen umzustellen, intensiv im Markt der e-Invoicing-Anbieter umgesehen. Die Wahl fiel auf Crossgate, da diese die komplette Datenkommunikation, ein- und ausgehend, über alle Mediengrenzen hinweg inklusive der elektronischen Signatur, Verifizierung und Archivierung abdecken – und das länderübergreifend rechtskonform. Statt selbst die dazu benötigte Infrastruktur und die notwendige Expertise aufzubauen, übernimmt Crossgate als externer Dienstleister und als Single-Point-of-Contact den gesamten Prozess der Rechnungsbearbeitung – zukünftig auch weltweit. Crossgate bietet die rechtskonformen e-Invoicing Services für derzeit 33 Länder an.
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Steffen Koch, Leiter Fakturierung bei Continental AG, Vertriebseinheit Reifen Deutschland, erklärt: "Die Entscheidung, ob die Umstellung auf elektronische Rechnungen durch eine Inhouse- oder externe Lösung realisiert werden sollte, war auch mit der Signaturfrage bzw. Lösung der länderspezifischen rechtlichen Besonderheiten verbunden. Hier galt es, unternehmensintern eine abgestimmte Lösung zwischen allen involvierten Parteien (IT, Steuern/Recht, Einkauf, Vertrieb) zu finden. Entscheidungsrelevant für eine externe Vergabe war der europäische Ansatz unseres Projektes, also einen Anbieter zu finden, der lokale Steuergesetze in Bezug auf die digitale Signatur europaweit erfüllen kann und uns das auch garantiert. Crossgate war der einzige Anbieter, der diese Kriterien ohne Kompromisse erfüllen konnte." (Crossgate: ra)
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