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Nutzung externer Cloud Computing-Anbieter


Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung
Bundes-Cloud ist für die Bearbeitung von Verschlusssachen (VS) bis zum Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) ausgelegt


Die Nutzung externer Anbieter für Cloud Computing-Dienste durch die Bundesregierung ist ein Thema ihrer Antwort (19/10826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10307). Die darin enthaltene Übersicht der genutzten Cloud-Dienste macht der Regierung zufolge deutlich, "dass die Bundesverwaltung vollwertige Dienste nutzt, die über die Bereitstellung einer bloßen Speicher-Infrastruktur hinausgehen". Der Nutzung von Cloud-Services gehe ein fachlicher Bedarf einer Behörde voraus.

Dieser Bedarf solle nach dem Beschluss des IT-Rats "Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung" nach Möglichkeit zuerst durch bundeseigene Dienstleister gedeckt werden. Ist dies nicht oder nicht wirtschaftlich möglich, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein externer Cloud-Service beschafft werden.

Die in der erwähnten Übersicht genannten Cloud-Dienste können der Antwort zufolge nicht aus der Bundescloud bezogen werden, da sie in dieser nicht zur Verfügung stehen. Dies liege insbesondere daran, dass die Bundes-Cloud für die Bearbeitung von Verschlusssachen (VS) bis zum Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) ausgelegt ist. Daher sei die Bundes-Cloud nur aus den VS-Netzen des Bundes erreichbar und insbesondere nicht an das Internet angeschlossen.

"Die meisten verwendeten Cloud-Dienste zielen explizit auf den Austausch mit Dritten ab, die keinen Zugang zu den VS-Netzen des Bundes haben", heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, evaluiert sie zurzeit die Bereitstellung von Cloud-Diensten im Internet. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.07.19
Newsletterlauf: 26.08.19

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