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Bundesregierung zur KI-unterstützen Schul-Cloud


Beitrag der Bundesregierung am Einsatz von KI-Lernplattform in Bundesländern
Die Schulcloud soll auch in bereits niedrigen Klassenstufen eingesetzt werden


Die KI-unterstütze Schul-Cloud ist ein länderübergreifendes Vorhaben, das mit Mitteln aus dem Digitalpakt Schule finanziert wird. Mit der Schul-Cloud soll ein "intelligentes tutorielles System für die Erstellung und Nutzung von adaptiven Lernmedien im Unterricht für alle Fächer und Klassenstufen" entwickelt werden. Das geht aus einer Antwort (20/9685) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9289) der mittlerweile aufgelösten Fraktion Die Linke hervor. Laut Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule tragen die Länder und Kommunen mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der KI-gestützten Schul-Cloud bei. Die Planung und Umsetzung des Vorhabens obliege den Vertreterinnen und Vertretern der Länder, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juni 2023 war der Fachpresse zu entnehmen, dass acht Bundesländer eine KI-gestützte (KI = Künstliche Intelligenz) Schulcloud zu entwickeln. Aus dem Haushalt für länderübergreifende Projekte soll die Bundesregierung 55 Mio. Euro für die Entwicklung des Systems beisteuern. Mithilfe von KI soll der Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern ermittelt werden, um ihnen dann automatisiert Aufgaben zuzuweisen. Damit würde KI eine der Kernaufgaben von Pädagoginnen und Pädagogen übernehmen, obwohl es keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise gibt, dass KI zu besserem Lernerleben und Lernergebnis führt, wie unter anderem die Sachverständige Prof. Dr. Doris Weßels in der Anhörung "ChatGPT: Europa darf den Anschluss nicht verpassen" am 26. April 2023 äußerte und was auch der Ethikrat in seiner Stellungnahme "Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz" im März 2023 herausstellt. Vielmehr gehen mit dem Einsatz von KI-Systemen im Bildungsbereich Risiken und Probleme einher, die aus anderen Einsatzkontexten der KI bekannt sind.

So kann KI auch im Bildungsbereich diskriminieren und es ist vielfach nicht nachvollziehbar, wie eine KI zu ihren Ergebnissen kommt und Sprachmodelle geben fehlerhafte Informationen aus. Weiterhin ist das Kompetenzniveau seitens der Schulleitungen und Lehrkräfte zu KI in der Breite nicht ausreichend, um Möglichkeiten und Grenzen von KI-Systemen flächendeckend einschätzen zu können. Schließlich ist die Gesetzgebung zum Einsatz von KI noch nicht abgeschlossen und der Einsatz von KI-Systemen findet derzeit ohne ausreichende Rechtsgrundlage statt. Der auf der EU-Ebene in Verhandlung befindliche Gesetzestext der EU-Kommission, des Rates der Europäischen Kommission und des EU-Parlaments zur Regulierung von KI (KI-Verordnung) sehen derzeit nicht vor, dass KI-Anwendungen, die vor Inkrafttreten der KI-Verordnung im Einsatz sind, rückwirkend reguliert werden.

Außerdem kann intransparente und unregulierte KI ohne Wirkungsnachweis im Bildungsbereich Bildungsziele der digitalen Medienkompetenz unterwandern, indem von Lehrenden und Lernenden erwartet wird, diese Systeme mit fehlender Nachvollziehbarkeit und mit Diskriminierungsrisiken zu akzeptieren anstatt sie zu hinterfragen oder Systeme so gestalten zu können, dass sie den Anforderungen an eine Schule gerecht werden.

Eine KI-Lösung des im Praxistest zur geplanten Schulcloud eingebundenen Anbieters Area9 Lyceum wurde bereits in Sachsen-Anhalt getestet. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Sachsen von 2021 zeigt, fehlten den zuständigen Entscheidenden sowohl bei der Auswahl und Beurteilung des Systems, seiner Datenquellen und seiner Zuverlässigkeit die nötigen Fachkompetenzen. Der Evaluationsbericht wurde unter
Verschluss gehalten.

Die Standorte des Unternehmens Area9 Lyceum unter anderem in den USA sowie der Einsatz des Large Language Models ChatGPT, dessen Entwickler ebenfalls ein amerikanisches Unternehmen ist, lassen den Rückschluss zu, dass der Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die geplante Cloud nicht gewährleistet werden kann.

Die Schulcloud soll auch in bereits niedrigen Klassenstufen eingesetzt werden, das bedeutet, dass auch Minderjährige den beschriebenen Nachteilen und Risiken unterliegen, obwohl Kinder und Jugendliche einer besonderen Fürsorgepflicht seitens des Staates unterliegen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.01.24
Newsletterlauf: 22.03.24

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