Cloud Computing kollidiert mit dem Datenschutz
Datenschutz oder die Pflicht zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen lassen sich oft nicht mit der Praxis des Cloud Computing vereinbaren
Software-as-a-Service beschränkt sich im Gegensatz zu Cloud Computing auf die Anwendungsebene
(17.08.11) - IT-Experten sind sich einig: Der Markt für Cloud Computing-Lösungen steht vor einem explosionsartigen Wachstum. So besagen Schätzungen von Bitkom und Experton, dass der Umsatz mit Cloud Computing in Deutschland von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 steigt. Doch mögliche Probleme beim Thema Datensicherheit geraten oft in den Hintergrund.
Große Cloud Computing-Anbieter wie Oracle, SAP, Google, Amazon, IBM und Microsoft liefern sich mit ihrer jeweiligen Unternehmenssoftware in der Cloud erbitterte Gefechte. Denn jeder strebt die künftige Marktführerschaft an. Die tatsächlichen Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen, die mit dem Umstieg auf einen Cloud Computing-Service liebäugeln, geraten dabei leicht aus den Augen. Zudem geraten auch wichtige Probleme in den Hintergrund, die das grenzenlose Cloud Computing mit sich bringt, wie etwa beim Thema Datensicherheit.
Cloud Computing-Services liegen im Trend: Sie erlauben es Unternehmen, sowohl ihre Anwendungen als auch die IT-Infrastruktur in Rechenzentren auszulagern. Das "Outsourcing" schont das IT-Budget, denn Kosten für Wartung, Softwarelizenzen und Technik entfallen. Ebenso gilt dies auch für die sonst sehr aufwendige und kostspielige unternehmensinterne Datensicherung.
Aber die Cloud ist trotz ihrer Kostenvorteile und Flexibilität nicht ganz unproblematisch. IT-Manager sind sich häufig über die möglichen rechtlichen Folgen nicht im Klaren. Nimmt ein Unternehmen einen Cloud-Service in Anspruch, um beispielsweise eine bestimmte Anwendung webbasierend zu nutzen, speichert der Cloud-Anbieter die Anwendungsdaten des Kunden auf seinen eigenen Servern oder denen seines Storage-Partners. Diese Server stehen im Fall der großen Cloud Computing-Anbieter oft im Ausland. Den genauen Speicherort seiner Daten kann der Kunde somit nicht kontrollieren. Unternehmen setzen sich damit dem Risiko aus, Rechtsvorschriften zu brechen, ohne davon zu wissen, warnen manche Anwälte. Das gilt zum Beispiel beim Speichern personenbezogener Daten in Ländern außerhalb der EU. Deshalb lassen sich beispielsweise Datenschutz oder die Pflicht zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen oft nicht mit der Praxis des Cloud Computing vereinbaren.
Eine rechtlich unbedenkliche Lösung setzt die Kontrolle über die gespeicherten Daten voraus.
Viele Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter wie zum Beispiel Crown haben diese Problematik erkannt und verfügen über einen sicheren und vor allem eindeutig bekannten Server-Standort. Bei Crown sind die Daten des Kunden im zertifizierten, ausfallsicheren Rechenzentrum in Frankfurt/Main gespeichert. Die Kunden behalten die volle Kontrolle über den Standort ihrer Daten und müssen nicht befürchten, in die beschriebene Cloud-Falle zu tappen. Software-as-a-Service beschränkt sich im Gegensatz zu Cloud Computing auf die Anwendungsebene. Crown bietet hier – wie kein anderes Unternehmen – sechs Software-Module, die die Kunden für das Unternehmen standort- und systemunabhängig nutzen können, und das auf Basis von sicherem "Managed Hosting". (Crown Software: ra)
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