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Daten bei Cloud Computing-Diensten


Sicherheit, Datenschutz und Überwachung von Cloud-Daten
Mit welchen Gesetzgebungsinitiativen, Forschungsprojekten, Studien und Verfahren zur (zukünftigen) Überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud Computing-Services sind deutsche Behörden gegenwärtig befasst?


(24.04.13) - Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt und Bundespolizei betreiben laut Angaben der Deutschen Bundesregierung "derzeit keine eigenen Anstrengungen zur (zukünftigen) Überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten". Gleiches gilt für die Nachrichtendienste des Bundes sowie für die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/12651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12259) hervorgeht.

Danach betreibt das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation "eine Studie zur Entwicklung von Cloud-Services und deren Auswirkung auf die Sicherheitsbehörden". Sogenannte Public-Cloud-Anbieter ermöglichen es den Fragestellern zufolge, "von überall – egal ob vom Smartphone, einem Internetcafe im Urlaub oder vom Rechner auf der Arbeit – auf eigene digitale Daten zugreifen zu können".

In ihren Vorbemerkungen stellt die Linke unter anderem fest: "So einfach die Nutzung der Public Cloud auch scheint, gibt es immer wieder Debatten hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Transparenz. Kritisiert wird, dass ihre Infrastrukturen erhebliche Sicherheitsrisiken aufweisen: Die Registrierung sei zu einfach, Datenmissbrauch und -verlust kaum vermeidbar, Schnittstellen zu unsicher, die Verschlüsselung der Daten mangelhaft, Zugriffsberechtigte bei den Anbietern nicht immer vertrauenswürdig. Überdies ist es kaum nachvollziehbar, in welchem Land sich der Server des jeweiligen Anbieterunternehmens und somit auch die Daten der Nutzerinnen und Nutzer befinden. Für Public-Cloud-Anbieter gibt es keine einheitlichen Verträge und verbindlichen Standards. Je nach Verarbeitungsort können Dritte ohne großen Aufwand Zugriff auf die Daten bekommen. Hierzu gehören Geheimdienste, Strafverfolgungs-, Grenz- oder Finanzbehörden, die auf diesem Wege Informationen einholen können."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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