Vier Modelle der Cloud-Piraterie
Piraterie im Cloud Computing-Zeitalter: Studie zeigt Schwellenländer bei der Cloud-Piraterie vorn
"Dunkle Wolke" wird auch von einem betrügerischen Unternehmen eingerichtet, um Software-as-a-Service anzubieten
(25.07.12) - Cloud Computing ist kein Allheilmittel gegen illegale Softwarenutzung. Die Business Software Alliance (BSA) erkennt vier verschiedene Modelle der "Cloud-Piraterie": die professionelle und die private "Dunkle Wolke" gewerblich angebotener Cloud-Services ohne Lizenz, die "Graue Wolke" eines Unternehmens, die mehr Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird als lizenzgerecht wäre, sowie die Weitergabe von Zugangsdaten kostenpflichtiger Angebote.
Für diese letzte Form liegen erste quantitative Ergebnisse vor: 42 Prozent aller geschäftlichen Kunden von bezahlpflichtigen Cloud Computing-Services geben an, ihre Zugangsdaten weiterzugeben - möglicherweise vertragswidrig. Wie auch bei der herkömmlichen Software-Piraterie liegen die Schwellenländer mit 45 Prozent im Vergleich zu 30 Prozent in etablierten Märkten vorn. Die BSA fordert deswegen eine Modernisierung der Gesetze zum geistigen Eigentum, damit der Urheberrechtsschutz eindeutig gewährt ist und Missbrauch und Verstöße dieser Rechte in der Cloud geahndet werden können.
Obwohl ein so hoher Prozentsatz von Anwendern kostenpflichtiger Dienste seine Zugangsdaten weitergibt, finden 56 Prozent der Befragten einer Studie von IPSOS und der BSA unter 15.000 Computernutzern diese Praxis dennoch moralisch
bedenklich. In vielen Fällen verstößt diese Praxis gegen die Nutzungsvereinbarungen und wäre damit ein Lizenzverstoß.
Lesen Sie zum Thema "Compliance bei der Softwarenutzung" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)
Die Business Software Alliance identifiziert insgesamt vier Modelle der Cloud-Piraterie:
>> die vertragswidrige Weitergabe von Zugangsdaten durch Endanwender;
>> eine "Dunkle Wolke", die von einem betrügerischen Unternehmen eingerichtet und angeboten wird, um Software-as-a-Service (SaaS) anzubieten, obwohl das Unternehmen nicht über entsprechende Softwarelizenzen verfügt;
>> eine "Dunkle Wolke", die innerhalb eines Unternehmens für den eigenen Gebrauch eingerichtet wird, ohne dass entsprechende Software-Lizenzen vorliegen;
>> eine "Graue Wolke", mit der ein Unternehmen Software-as-a-Service (SaaS) für mehr Anwender anbietet, als es seine legal erworbene Lizenz zulässt.
Robert Holleyman, BSA President und CEO, sagte: "Die Weitergabe der Zugangsdaten zu öffentlichen Clouds ist eher ein geringes Problem verglichen mit der Piraterie in einer privaten 'Dunklen Cloud' basierend auf unlizenzierter Software. Das liegt darin begründet, dass private Clouds nichts anderes sind als eine effektive Architektur zur Bereitstellung klassischer IT-Anwendungen. Diese werden im Allgemeinen pro Arbeitsplatz oder Nutzer lizenziert, egal ob sie für jeden einzelnen Anwender lokal installiert sind, über klassische Netzwerke bereitgestellt werden oder durch eine Cloud.
Über mehrere Jahrzehnte war die am weitesten verbreitete Art der Piraterie, dass ein Unternehmen eine Lizenz für die Installation eines Programms auf einem einzelnen Rechner erworben hat und dieses Programm dann jedoch illegal auf zehn, Hunderten oder Tausenden Arbeitsplätzen installierte. Heute kann das Unternehmen die Software in einer privaten Cloud-Umgebung seinen Anwendern zentral zur Verfügung stellen, anstatt sie auf ihren jeweiligen Festplatten zu installieren. Im Endeffekt ist das Ergebnis aber das gleiche: Die Firma zahlt für weniger Lizenzen, als sie eigentlich müsste. Es ist entscheidend, dass wir das Urheberrecht in beiden Fällen durchsetzen." (BSA: ra)
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