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Service Desk: Ein großer Schritt weiter


Fujitsu bringt mit Künstlicher Intelligenz und Roboter-Prozessautomatisierung den Service Desk einen großen Schritt weiter
Integrierte Sprachbiometrie bietet eine anwenderorientierte und vereinfachte Nutzererfahrung - Verbesserung der natürlichen Sprache und Chatbot-Unterstützung, um das Nutzerverhalten besser vorherzusagen und ihnen damit eine bessere Erfahrung bieten zu können


Fujitsu erweitert ihren verbesserten Service Desk, das "Social Command Center" (SCC), um neuartige kognitive Technologien. So wird ein vielseitigeres, intelligentes und anwenderorientiertes Modell geschaffen, das mehrere Supportkanäle kombiniert und so eine ganzheitliche Benutzererfahrung schafft.

Das SSC ist ein zentraler Bestandteil des Digital-Workplace-Angebots von Fujitsu. Der Einsatz von kognitiven Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) und Sprachbiometrie vereinfacht ein breites Spektrum an Nutzeranforderungen und -bedürfnissen.

Dazu verwendet das Fujtsu SCC eine Kombination verschiedener Technologien, die so vertraut, beständig und vielseitig wie ein virtueller persönlicher Assistent sind, und dabei gleichzeitig so einfach zu nutzen sind wie eine intuitive, natürliche Sprachschnittstelle. Indem diese Technologien so die Anwender besser unterstützen, wird deren Engagement vergrößert, die Akzeptanz von Self Services erhöht und die Unternehmen erzielen bessere Geschäftsergebnisse.

Wie aus dem "White Book of Next-Generation Service Desks” von Fujitsu hervorgeht, erwarten technikversierte Anwender heutzutage transparente Support-Modelle, um IT-Probleme im Hintergrund lösen zu können. Zudem hoffen sie auf proaktive Algorithmen, mit denen aufkommende Schwierigkeiten bereits im Keim erkannt und verhindert werden können. (Fujitsu: ra)

eingetragen: 11.08.17
Home & Newsletterlauf: 01.09.17

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Fujitsus Lösung setzt Cloud-basierte Technologien kombiniert mit fortschrittlichem maschinellem Lernen und prädiktiven Analysen im SCC ein, um die Auswirkungen von Problemen bei der Nutzung von Technologien für den Endanwender so gering wie möglich zu halten

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Meldungen: Nachrichten

  • Firewall-Regeln umgehen

    Das Cloud Research Team von Tenable, Unternehmen für Exposure Management, hat eine kritische Schwachstelle in Azure entdeckt, die mehr als zehn Azure Services betrifft - darunter Azure Application Insights, Azure DevOps, Azure Machine Learning, Azure API Management und Azure Logic Apps.

  • Bundesregierung zur KI-unterstützen Schul-Cloud

    Die KI-unterstütze Schul-Cloud ist ein länderübergreifendes Vorhaben, das mit Mitteln aus dem Digitalpakt Schule finanziert wird. Mit der Schul-Cloud soll ein "intelligentes tutorielles System für die Erstellung und Nutzung von adaptiven Lernmedien im Unterricht für alle Fächer und Klassenstufen" entwickelt werden. Das geht aus einer Antwort (20/9685) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9289) der mittlerweile aufgelösten Fraktion Die Linke hervor.

  • Gaia-X-Erprobungsphase startet für GXFS und SCS

    Die beiden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Gaia-X-Projekte Sovereign Cloud Stack (SCS) und Gaia-X Federation Services (GXFS) werden in der nun beginnenden Implementierungsphase gemeinsam auf offener Infrastruktur erprobt. Ziel der beiden im vergangenen Jahr gestarteten Fördervorhaben ist die Schaffung eines Open-Source-basierten Werkzeugkastens für eine souveräne, standardisierte und föderierbare Cloud-Infrastruktur.

  • Aufbau einer Europäischen Cloud-Föderation

    Die Europäische Union hat laut Bundesregierung während der zurückliegenden deutschen Ratspräsidentschaft "große Fortschritte beim Aufbau einer Europäischen Cloud-Föderation gemacht". In der Gemeinsamen Erklärung der 27 Mitgliedstaaten zur nächsten Generation einer europäischen Cloud (European Cloud Federation) sei der Überbau für Investitionen, Standardisierung und Interoperabilität im Bereich Cloud und Daten geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25173). Mit der Gründung der "European Alliance for Industrial Cloud and Data" werde der Startschuss für umfangreiche öffentliche und private Investitionen gegeben.

  • Sicherheit von KI-Systemen bewerten

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet neue Möglichkeiten und Anwendungen und beeinflusst schon jetzt viele kritische Prozesse und Entscheidungen, zum Beispiel in der Wirtschaft oder im Gesundheitsbereich. Gleichzeitig sind auf KI basierende Systeme neuen Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, die von etablierten IT-Sicherheitsstandards nicht abgedeckt werden. Mit dem neuen Kriterienkatalog für KI-basierte Cloud-Dienste (Artificial Intelligence Cloud Services Compliance Criteria Catalogue, AIC4) schafft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine wichtige Grundlage, um die Sicherheit von KI-Systemen bewerten zu können. Der AIC4 des BSI definiert erstmals ein Basisniveau an Sicherheit für KI-basierte Dienste, die in Cloud-Infrastrukturen entwickelt und betrieben werden. Ein vergleichbarer einsetzbarer Prüfstandard für sichere KI-Systeme existiert derzeit nicht.

  • Verbundvorhaben "OpenEduHub"

    Zur Öffnung der HPI Schul-Cloud für die Dauer der Coronapandemie stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/25175). Die Fraktion möchte wissen, was genau das Verbundvorhaben "OpenEduHub" umfasst und welche Erwartungen die Bundesregierung an das Verbundvorhaben "OpenEduHub" vor der Initiation hatte. Ferner interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Erwartungen der Bundesregierung an das Verbundvorhaben "OpenEduHub" erfüllt wurden und mit welcher Nutzerzahl die Bundesregierung gerechnet hat. Auch fragen die Abgeordneten, welche Kosten die Bundesregierung pro Schüler/Schülerin pro Dauer der Öffnung für den OpenEduHub kalkuliert hat.

  • Cloud-Nutzung und Datenschutz

    Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Deutsche Bundesregierung gewährleisten kann, dass die an externe Anbieter von Cloud-Diensten in der EU übermittelten beziehungsweise übergebenen Daten den datenschutzrechtlichen Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/17833) unter anderem danach, ob die Bundesregierung gewährleisten kann, "dass die von ihr an externe Anbieter von Cloud-Diensten außerhalb der EU im Sinne eines internationalen Datentransfers übermittelten beziehungsweise übergebenen Daten den datenschutzrechtlichen Maßgaben der DSGVO" entsprechen.

  • Nutzung externer Cloud Computing-Anbieter

    Die Nutzung externer Anbieter für Cloud Computing-Dienste durch die Bundesregierung ist ein Thema ihrer Antwort (19/10826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10307). Die darin enthaltene Übersicht der genutzten Cloud-Dienste macht der Regierung zufolge deutlich, "dass die Bundesverwaltung vollwertige Dienste nutzt, die über die Bereitstellung einer bloßen Speicher-Infrastruktur hinausgehen". Der Nutzung von Cloud-Services gehe ein fachlicher Bedarf einer Behörde voraus. Dieser Bedarf solle nach dem Beschluss des IT-Rats "Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung" nach Möglichkeit zuerst durch bundeseigene Dienstleister gedeckt werden. Ist dies nicht oder nicht wirtschaftlich möglich, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein externer Cloud-Service beschafft werden.

  • Bundesförderung für Entwicklung von Schul-Clouds

    Cloud Computing verbreitet sich immer mehr. Auch der Einsatz von Clouds in Schulen hat ein großes Potenzial. Bislang greifen vor allem zahlreiche Onlinedienstleistungen auf Cloudlösungen zurück, indem sie Speicherplatz, Rechenleistung und Software aus einem Rechnernetzwerk nutzen, anstatt eine entsprechende Infrastruktur vor Ort aufzubauen. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/7681).

  • Kundendaten insolventer Cloud-Dienst-Anbieter

    Die Zugriffsmöglichkeiten von Kunden insolventer Cloud-Dienst-Anbieter auf ihre Daten sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7808). Die Lage sei unklar, und der Verlust der Daten von Privatpersonen und Unternehmen nicht auszuschließen, heißt es in der Anfrage, in der auf vertragliche Dateneigentumsklauseln, die sich in den USA etabliert hätten, verwiesen wird. Die Fragesteller wollen daher unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Zugehörigkeit von Kundendaten zur Insolvenzmasse eines Cloud-Dienst-Anbieters als Vermögenswert beurteilt.


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